Das Landgericht Koblenz hat am Freitag, 30. Oktober, einen Mann wegen des bandenmäßigen Anbaus von Cannabis in der Region schuldig gesprochen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, betrieb der Angeklagte gemeinsam mit weiteren Beteiligten zwei professionelle Cannabis-Plantagen in Bendorf und im rund 40 Kilometer von Koblenz entfernten Dürrholz im Kreis Neuwied. Das Urteil für diese Taten: Eine Haftstrafe in von drei Jahren und vier Monaten.
Laut Anklage wuchsen auf den Plantagen rund 500 beziehungsweise 2000 Cannabispflanzen. Nach offizieller Definition des Bundeskriminalamtes (BKA) handelt es sich dabei um eine Profi- und eine Großplantage. Zum Vergleich: Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im April 2024 ist Erwachsenen der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen gestattet.
Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf
Für den Verurteilten ist es nicht das erste Verfahren in diesem Bereich. Bereits im Januar 2026 hat ihn das Koblenzer Landgericht wegen bandenmäßigen Drogenhandels und Anbaus zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch im Juni teilweise wieder auf, weil er die Rechtslage anders bewertete. Aus diesem Grund musste das Landgericht Koblenz nun erneut über die Gesamthöhe der Strafe entscheiden.



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