Ab sofort: Alkoholverbot an Koblenzer Bahnhöfen

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Koblenz Hauptbahnhof

Koblenz Hauptbahnhof. Bildquelle: Pixabay

BUNDESWEITE REGELUNG

Ab diesem Donnerstag gilt an allen Koblenzer Bahnhöfen ein Alkoholverbot. Nachdem die Regelung zunächst in Großstädten eingeführt wurde, wird sie nun auf alle rund 5.700 Bahnhöfe bundesweit ausgeweitet. Was Reisende jetzt wissen müssen.

Nachdem bereits an großen Bahnhöfen wie in Hamburg und München der Alkoholkonsum verboten wurde, gilt dies nun auch in Koblenz. Die Koblenzer Bahnhöfe sind dabei aber keine Ausnahme: Wie die Deutsche Bahn (DB) mitteilt, ist das Trinken von Alkohol seit Donnerstag, 15. Oktober, an allen rund 5.700 Bahnhöfen in Deutschland untersagt.

Ziel der Maßnahme sei es, die Bahnhöfe sicherer und sauberer zu machen. „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, erklärt die DB-Chefin Evelyn Palla in einer Pressemitteilung. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“ Anlass für den Schritt war unter anderem ein Angriff auf einen Bahn-Mitarbeiter in Baden-Württemberg im Juli. Ein mutmaßlich alkoholisierter Fahrgast soll ihn bei einer Ticketkontrolle attackiert haben, woraufhin der Mitarbeiter aus dem fahrenden Zug fiel.

Wo das Alkoholverbot gilt und welche Konsequenzen drohen

Das Verbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige, nicht jedoch in den gastronomischen Betrieben der Bahnhöfe. Auch der Transport verschlossener alkoholischer Getränke im Gepäck bleibt erlaubt. In den Zügen darf in der Regel weiterhin Alkohol getrunken werden, schließlich verkauft das Bordbistros der Fernzüge selbst alkoholische Getränke. Weitere Ausnahmen können für Bahnhofsgebäude und Plätze gelten, die nicht der Deutschen Bahn gehören.

Die Durchsetzung des Verbots erfolgt über das Hausrecht der Deutschen Bahn. Sicherheitskräfte sollen Personen, die gegen die Regel verstoßen, ansprechen. Laut einer Bahnsprecherin werde man dabei „mit Augenmaß“ vorgehen. Bei Verstößen kann ein Platzverweis und im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Bahnhofsmission warnt vor Verlagerung

An den knapp 40 Bahnhöfen, an denen das Verbot bereits in einer Testphase galt, seien die Erfahrungen laut Bahn positiv. Reisende und Mitarbeitende fühlten sich wohler, zudem gebe es weniger Konflikte und Müll. Die Bahnhofsmission unterstützt die Initiative zwar grundsätzlich, warnt aber vor einer Stigmatisierung und einer reinen Verlagerung des Problems in das Bahnhofsumfeld. Geschäftsführer Mirko Schwärzel betont bei einem Pressetermin mit der DB: „Die Regeln müssen dann auch für alle gelten.“ Dies schließe feiernde Gruppen und Fußballfans genauso ein wie wohnungs- oder obdachlose Menschen.